Testkonzept des MBJS – 1. überarbeitete Fassung

Zusammengefasst gilt für unsere Schule:

Für jeden Schüler im Präsenzunterricht stehen zwei Selbsttests pro Woche zur Verfügung, die in den nächsten Tagen ausgeteilt werden.
Seit dem 19. April 2021 ist der Nachweis eines einen Antigen-Schnelltest oder ein anderer Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis Voraussetzung für das Betreten der Schule. Der negative Test muss durch ein Formular dokumentiert werden.
Dafür werden zwei Formulare bereitgestellt:

  1. Bescheinigung über die Durchführung des Selbsttest mit negativem Testergebnis
  2. Einverständniserklärung zur Durchführung des Selbsttests in der Schule.
    Die Bescheinigung über die Durchführung des Selbsttests (1.) ist ab dem 19. April jeweils am Montag und Donnerstag beim Betreten der Schule (im Flur zwischen Aula und Cafeteria) vorzulegen. Dies kann folgendermaßen organisiert werden:
  • das Blatt wird ausgedruckt und unterschrieben vorgelegt,
  • ein Foto beider Seiten wird in der gelben Cloud an „Corona Test“ geschickt,
  • ein Foto beider Seiten wird auf dem Handy/Tablet vorgezeigt.
    Empfohlen wird das Verschicken in der gelben Cloud, hierbei ist trotzdem im Flur abzusprechen, ob das Foto lesbar eingegangen ist.
    Es geht also jeder Schüler vor dem Unterricht im Keller in den Flur und meldet sich bei der jeweils beauftragten Kollegin/Kollegen.
    Im Ausnahmefall kann bei Nichtvorhandensein der Bescheinigung ein Selbsttest in der Schule durchgeführt werden, dafür muss die Einverständniserklärung (2.) vorliegen.
    Achtung: besonders für die Durchführung der Prüfungen ist das Vorhandensein des Nachweises wichtig!
  1. Klasse: wenn Montag getestet wurde, gilt der Test bis Mittwoch,
  2. Klasse: jeweils am Morgen vor den Prüfungen wird getestet und der Nachweis zur Prüfung auf Papier mitgebracht.
    Schüler ohne Nachweis und ohne Einverständniserklärung dürfen am Unterricht und den Prüfungen nicht teilnehmen.
    Bitte möglichst auch rechtzeitig zur Schule kommen, damit die Nachweise vor Unterrichtsbeginn abgeschlossen sind und der Unterricht bzw. die Prüfung pünktlich starten kann.

Übersicht über die Anwesenheitszeiten