Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände

Seit dem 01. Dezember 2020 gilt eine neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Die Verordnung hat das Ziel, die Ansteckungsgefahr zu verringern, die Überlastung der Gesundheitssysteme zu verhindern und die Kontakt-Nachverfolgung weiterhin zu sichern.

Das bedeutet für uns:

  • Alle Schülerinnen und Schüler tragen ab dem 01.12.2020 auf dem gesamten Schulgelände und im Unterricht durchgängig eine Maske. Die Maske kann auf dem Schulhof abgenommen werden, sofern Essen eingenommen wird und der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
  • Im Schülertransport und an den Haltestellen besteht Maskenpflicht.
  • Für den Sportunterricht gelten gesonderte Regelungen, über die die Sportlehrkräfte informieren.

Bitte nehmen Sie diese Regelungen ernst. Sie dienen unserem eigenen Schutz und dem Schutz der Anderen!

Eine entsprechende Mitteilung des Ministeriums für Bildung Jugend und Sport des Landes Brandenburg finden Sie unter

https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=bb1.c.685065.de .

Die Schulmasken können im Sekretariat bestellt werden.